Elektromobilität – Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen und bei Mehrparteienhäusern
Die kreisweite Ausschreibung für den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen geht in die zweite Runde, bislang konnte der Auftrag nicht vergeben werden.
Den Gemeinden, die sich bisher nicht für eine Teilnahme entschieden haben, steht jetzt der Weg zur gemeinsamen Ausschreibung erneut offen. „Sie können wieder mitmachen“, freut sich Mobilitätsmanagerin Meike Härtig vom Landkreis. Je mehr Gemeinden an der Ausschreibung teilnehmen, desto besser ist die Wirtschaftlichkeit, und damit erhöht sich auch die Chance, ein geeignetes Unternehmen für den Betrieb zu finden. „Wenn alle Gemeinden im Landkreis mitmachen, werden sogar zwei Betreiber gesucht.“ Bislang nehmen vor allem die Gemeinden in der Samtgemeinde Gartow und der Samtgemeinde Lüchow teil. In der Elbtalaue nimmt die Gemeinde Damnatz an der landkreisweiten Ausschreibung teil.
Mitte April gibt es für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden eine Informationsveranstaltung der Niedersächsischen Straßenbehörde (NLStBV), um offene Fragen zu klären. „Es entsteht kein Monopol und die Gemeinden haben bei den Standortentscheidungen das letzte Wort.“ Meike Härtig hofft, angesichts hoher Spritpreise und zahlreicher Förderangebote für E-Mobilität, dass weitere Gemeinden aus der Elbtauaue sich für das gemeinsame Vorgehen entscheiden.
Ladeinfrastruktur für Mehrparteienhäusern
Neben dem öffentlichen Ausbau von Ladeinfrastruktur, gibt es auch Förderung auf privatem Grund und Boden. Im April startet ein Förderprogramm des Bundes für E-Ladesäulen für Mehrparteienhäuser. Unter anderem können Wohnbauunternehmen, Wohneigentümergemeinschaften (WEG) und private Vermieterinnen und Vermieter ab Mitte April entsprechende Anträge stellen.
Gefördert werden sollen neben dem Ladepunkt auch Vorverkabelung, Netzanschluss, technische Ausstattung sowie notwendige Baumaßnahmen. Für die Förderung ist es erforderlich, dass mindestens 20 % der Stellplätze, jedoch in Summe mindestens 6 Stellplätze, vorverkabelt werden. Für die Vorverkabelung können bis zu 1.300 Euro gefördert werden. Wird auch ein Ladepunkt errichtet, können Antragstellerinnen und Antragsteller bis zu 1.500 Euro erhalten. Kann der Ladepunkt für bidirektionales Laden genutzt werden, ist eine Förderung von bis zu 2.000 Euro möglich.
Seminarangebot für Vermietende
In zwei kostenlosen Online-Seminaren (von Bund und Land) werden die Fördermöglichkeiten detailliert vorgestellt.
Di., 14. April 2026, von 9.30 bis 11.00 Uhr
Laden im Mehrparteienhaus – die BMV-Förderung auf einen Blick
Zu Beginn wird Nikolaus Oberkandler, Leiter des Referats Elektromobilität und Ladeinfrastruktur im BMV, die Teilnehmenden begrüßen. Anschließend wird das Förderprogramm durch Fachreferentinnen und Fachreferenten der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur sowie des Projektträgers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umfassend vorgestellt.
Mi., 15. April 2026, von 10.00 bis 12.00 Uhr
Förderung von Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) und nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL). Die NLL agiert im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums und stellt das Bundesförderprogramm für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern aus erster Hand vor.
https://survey.lamapoll.de/Anmeldung_LIS-Treff_Foerderprogramm-MPH/de
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