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Neue Wege
für neue Räder

Neue Wege für Neue Räder– ein Verbundprojekt zur Verbesserung der Radinfrastruktur im Landkreis Lüchow-Dannenberg

Die Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr hat eine hohe Bedeutung für die Verkehrssicherheit, die Attraktivität der Region und den Klimaschutz. Hier setzt das „Verbundprojekt: NKI: Neue Wege für neue Räder im Landkreis Lüchow-Dannenberg“ an. Das Klimaschutzmanagement des Landkreises hat im Verbund mit den Samtgemeinden Lüchow (Wendland) und Elbtalaue für diesen Zweck über 4 Mio. € Fördermittel eingeworben.

Das Projekt im Detail

Über das Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“ der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) modellhafte, investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen. Um das zu erreichen, setzen die drei Verbundpartner verschiedene Maßnahmen im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2025 um.

Projektinhalte

In 2023 werden in diesem Rahmen drei Fahrradstraßen eingerichtet:

  1. Zwischen dem Schulcampus in Lüchow (Wendland), über die „rote Scheune“ nach Wustrow (Wendland) wird auf der Ortsverbindungsstraße eine der niedersachsenweit ersten Fahrradstraßen außerorts errichtet und der Straßenbelag erneuert. Der Gehweg entlang der Straße bleibt erhalten.
  2. Weitere Fahrradstraßen sollen in der Bauernstraße in Hitzacker (Elbe) und der
  3. Marschtorstraße in Dannenberg (Elbe) eingerichtet werden.

Die Regeln für Fahrradstraßen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert, es gilt für alle Verkehrsteilnehmer Tempo 30.  Die Benutzung von Kfz muss mit gesonderter Freigabe „Kfz frei“ gestattet werden, dies ist für Bauernstraße und die Marschtorstraße geplant. Auf der Strecke zwischen Lüchow (Wendland) und Wustrow (Wendland) soll nach derzeitiger Planung die Freigabe nur für Anlieger erteilt werden.

Darüber hinaus sollen im Jahr 2024 zwei Radvorrangrouten im Landkreis auf Ortsverbindungswegen entstehen:

  1. Zwischen Hitzacker (Elbe) – über Seerau und Pisselberg – und Dannenberg (Elbe)
  2. Von Lüchow (Wendland) über die Orte Reetze, Satemin, Jabel, Schwiepke, Püggen, Zeetze, Klein Sachau und Groß Sachau nach Clenze.

Radvorrangrouten ähneln vom Ansatz her Radschnellwegen. Sie dienen der Stärkung des Alltagsradverkehrs. Radschnellwege werden jedoch nur in bevölkerungsstarken Regionen mit mind. 2.000 Radfahrern pro Werktag (z. B. zwischen Lüneburg und Hamburg) eingerichtet und haben ein gesondertes Zeichen in der StVO. Radvorrangrouten eigenen sich besonders für den ländlichen Raum, da hier keine vergleichbar hohe Auslastung zu erwarten ist. Auf Ortsverbindungswegen gilt der Mischverkehr, jedoch wird außerorts in der Regel eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h eingeführt, innerorts 30 km/h.

Weitere Bestandteile des Projektes sind

  • die Anschaffung und der Verleih von Pedelecs- und E-Lastenrädern zum Test in der Alltagsmobilität,
  • die Errichtung von Fahrradboxen,
  • die Erneuerung der Radabstellanlagen an den weiterführenden Schulen in Lüchow (Wendland) und Hitzacker (Elbe) sowie
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Übersicht der Projektbeteiligten und Förderungen:

Landkreis Lüchow-Dannenberg                67KBR0113A                     862.600 €

Samtgemeinde Lüchow (Wendland)          67KBR0113B                 2.899.746 €

Samtgemeinde Elbtalaue                                67KBR0113C                     602.050 €

Fahrradstraße Wustrow-Lüchow

Zwischen Wustrow und Lüchow wurde im Rahmen einer Initiative zur Förderung einer nachhaltigen und integrativen Verkehrspolitik eine Fahrradstraße eingerichtet. Die Fahrradstraße bietet eine sichere, praktische und bequeme Route für Pendler und Freizeitradler. Indem sie eine effiziente Durchfahrt ermöglicht, trägt sie zur Entlastung anderer Straßen bei und fördert gleichzeitig umweltfreundliche Transportmöglichkeiten.

Fahrradfahrende dürfen dabei auch nebeneinander fahren und haben grundsätzlich Vorrang, jedoch ist es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmenden die Verkehrsregeln respektieren und Rücksicht aufeinander nehmen, um eine sichere und harmonische Nutzung der Straße zu gewährleisten.

 

Während die Durchfahrt nur für Fahrradfahrende und Fußgänger erlaubt ist, ist die Fahrradstraße zwischen Wustrow und Lüchow auch für den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Verkehr zugänglich. Dies bedeutet, dass Fahrradfahrende bei der Nutzung der Straße darauf vorbereitet sein sollten, Fahrzeugen wie Landmaschinen und Traktoren zu begegnen. Unter Umständen kann der landwirtschaftliche Verkehr aber auch PKW umfassen. Deshalb sollte auch mit diesen gerechnet werden. Grundsätzlich haben sich alle Verkehrsteilnehmer in ihrem Verhalten und ihrer Geschwindigkeit nach den Fahrradfahrenden zu richten. Der landwirtschaftliche Verkehr muss daher besondere Rücksicht auf sie nehmen und ausreichend Abstand halten. Zusätzlich gilt eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmenden. Gleichzeitig werden Fahrradfahrende darum gebeten, nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sicherheit, andere Verkehrsteilnehmende passieren zu lassen.

 

Alle sonstigen Kraftfahrzeuge dürfen die Straße nicht befahren. Dies gilt sowohl für PKW, die nicht für die Land- oder Forstwirtschaft genutzt werden als auch für Kleinkrafträder, zu denen auch S-Pedelecs mit einer Unterstützung bis 45 km/h zählen. Verstöße dagegen werden mit Bußgeldern geahndet.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg lädt alle Verkehrsteilnehmenden dazu ein, die Fahrradstraße mit Verantwortungsbewusstsein und gegenseitigem Respekt zu nutzen. Die Sicherheit und eine effiziente Fortbewegung stehen dabei immer im Vordergrund und liegt im Interesse aller Nutzerinnen und Nutzer.

Abbildung 1: Eröffnung der Fahrradstraße Wustrow – Lüchow

Abbildung 2: Projektion der Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Lüchow und Wustrow durch das Fachplanungsbüro PGV Alrutz GbR (Quelle PGV Alrutz)

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