Mit dem Jugend- und Azubiticket (vergünstigtes, regionales Schüler- und Azubiticket) können alle straßengebundenen, öffentlichen Verkehrsmittel im Landkreis Lüchow-Dannenberg an allen Tagen – auch in den Ferien und am Wochenende – unbegrenzt genutzt werden.
Info für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz & Schule in Lüchow-Dannenberg
Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Lüchow-Dannenberg wohnhaft sind und außerdem eine Schule im Landkreis Lüchow-Dannenberg besuchen, müssen keinen Antrag auf Ausstellung eines kostenfreien Jugend- und Azubitickets stellen. Sie erhalten ihr Ticket zu Beginn des Schuljahres direkt in der jeweiligen Schule. Dies umfasst auch die Berufsbildenden Schulen Lüchow.
Jugend- und Azubiticket für alle mit Wohnsitz in Lüchow-Dannenberg aber Besuch einer Schule außerhalb des Landkreises (kostenfrei)
Jugend- und Azubiticket für alle mit Wohnsitz in Lüchow-Dannenberg (kostenfrei)
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Örtlicher Geltungsbereich
- Das Jugend- und Azubiticket gilt im gesamten Zuständigkeitsbereich des kommunalen Aufgabenträgers (Landkreis Lüchow-Dannenberg) im gesamten jeweiligen Tarifgebiet – Wendlandtarif:
- für die Nutzung aller Verkehrsmittel des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs
- auf beliebig viele Fahrten auf allen Linien im Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Das Jugend- und Azubiticket gilt nicht auf den ausbrechenden Verkehren in benachbarte Landkreise:
- Landkreis Uelzen
- Landkreis Lüneburg
- Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Das Jugend- und Azubiticket gilt nicht in den schienengebundenen Verkehrsmitteln im Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Berechtigte
Jugend- und Azubitickets sind nur in Verbindung mit einem Schüler-, Berufsschul- oder Lehrlingsausweis oder nach Vorlage einer Schulbescheinigung, eines Ausbildungsvertrag gültig. Absolventen des freiwilligen Sozialjahres bzw. des freiwilligen Umweltschutzjahres benötigen ebenfalls einen Ausweis oder einen schriftlichen Nachweis, der von der zuständigen Institution ausgestellt und vorgelegt werden muss.