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Online-Antrag für Schüler- und Azubitickets

Mit dem Jugend- und Azubiticket (vergünstigtes, regionales Schüler- und Azubiticket) können alle straßengebundenen, öffentlichen Verkehrsmittel im Landkreis Lüchow-Dannenberg an allen Tagen – auch in den Ferien und am Wochenende – unbegrenzt genutzt werden.

    Jugend- und Azubiticket für alle mit Wohnsitz in Lüchow-Dannenberg

    Das regionale Schüler- & Azubiticket

    Bitte füllen Sie die einzelnen Felder aus.

    Vertragspartner


    Lüchow Schmarsauer Eisenbahn GmbH
    Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow
    Tel.: 05841 / 977 335 Fax: 05841 / 977 341

    Persönliche Daten Besteller/in

    Geburtsdatum (Besteller/in):

    Name (Besteller/in):

    Vorname (Besteller/in):

    Straße, Hausnummer (Besteller/in):

    PLZ und Wohnort (Besteller/in):

    Ortsteil (Besteller/in):

    Telefonnummer (Besteller/in):

    E-Mail (Besteller/in):

    Persönliche Daten Fahrkartennutzer/in

    Geburtsdatum (Inhaber/in):

    Name (Inhaber/in):

    Vorname (Inhaber/in):

    Straße, Hausnummer (Inhaber/in):

    PLZ und Wohnort (Inhaber/in):

    Schule/ Ausbildungsstätte:

    Nachweis/Bescheinigung:

    Beginn des Jugend- und Azubitickets

    Gültig ab

    Gültig bis

    Geltungsbereich

    Das Jugend- und Azubiticket gilt unabhängig von der Fahrtstrecke im gesamten Geltungsbereich des straßengebundenen ÖPNVs im Landkreis Lüchow-Dannenberg und auf der Linie 8400 zwischen Salzwedel und Lüchow. Die Anzahl der Fahrten im Kreisgebiet je Abonnement ist nicht limitiert. Das Abo wird als personalisierte Karte an die Aboinhaber:innen ausgegeben und ist nicht übertragbar.

    Die Tarifbestimmungen der LSE GmbH erkenne ich an. Hiermit willige ich ein, dass die personenbezogenen Daten in diesem Antrag von der LSE GmbH gespeichert, verarbeitet sowie zur vollumfänglichen Antragsbearbeitung an die entsprechende Druckgesellschaft (Druck von Chipkarten) weitergegeben werden

    Das Jugend- und Azubiticket gilt unabhängig von der Fahrtstrecke im gesamten Geltungsbereich des straßengebundenen ÖPNVs im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Die Anzahl der Fahrten im Kreisgebiet je Abonnement ist nicht limitiert. Das Abo wird als personalisierte Karte an die Aboinhaber:innen ausgegeben und ist nicht übertragbar.

    Die Tarifbestimmungen der LSE GmbH erkenne ich an. Hiermit willige ich ein, dass die personenbezogenen Daten in diesem Antrag von der LSE GmbH gespeichert, verarbeitet sowie zur vollumfänglichen Antragsbearbeitung an die entsprechende Druckgesellschaft (Druck von Chipkarten) weitergegeben werden

    Hinweis an den Kunden:

    Die Laufzeit des Abonnements beträgt ein Jahr. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Eine Kündigung der Laufzeit ist nicht notwendig. Eine Schulbescheinigung oder ein Ausbildungsnachweis ist der LSE vorzulegen.

    Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen.

    Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass keine Anschnallpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemäß § 21 StVO besteht, da es sich gemäß § 42 PBefG um einen Linienverkehr handelt. Standardmäßig verfügen alle Fahrzeuge im Landkreis Lüchow-Dannenberg über Anschnallgurte. Aufgrund der Sicherheit im Fahrzeug bitten wir Sie, liebe Eltern, Ihre Kinder dahingehend zu belehren, dass Sicherheitsgurte verfügbar sind und bei der Beförderung angelegt werden sollten.

    Erklärung:

    Ich versichere, dass meine genannten Angaben richtig und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass unberechtigt empfangene Leistungen zurückgefordert werden können. Ich verpflichte mich, jede Änderung vorstehender Angaben unverzüglich der LSE GmbH mitzuteilen. Ich bestätige hiermit, dass ich die Hinweise zu dem Anlegen von Sicherheitsgurten zur Kenntnis genommen habe. Nach Bearbeitung durch die LSE GmbH wird Ihnen die Fahrkarte postalisch zugesandt.





    Örtlicher Geltungsbereich

    Berechtigte

    Jugend- und Azubitickets sind nur in Verbindung mit einem Schüler-, Berufsschul- oder Lehrlingsausweis oder nach Vorlage einer Schulbescheinigung, eines Ausbildungsvertrag gültig. Absolventen des freiwilligen Sozialjahres bzw. des freiwilligen Umweltschutzjahres benötigen ebenfalls einen Ausweis oder einen schriftlichen Nachweis, der von der zuständigen Institution ausgestellt und vorgelegt werden muss.

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