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Barrierefreiheitserklärung

Wir als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in
Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://wendlandmobil.de.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 01.03.2024 veröffentlicht.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Landkreis Lüchow-Dannenberg
Stabsstelle 60 Klimaschutz & Mobilität
Königsberger Str. 10 (Kreishaus)
29439 Lüchow (Wendland)

https://wendlandmobil.de/kontakt

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit
vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise mit den
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Leichte Sprache und Gebärdensprache
Die Beachtung der leichten Sprache sollte kontinuierlich geprüft und optimiert werden. Grundsätzlich sind die Inhalte verständlich verfasst. Gebärdensprache wird nicht angeboten.

Tastaturfokus und Tastaturbedienbarkeit
Der Tastaturfokus auf einzelne Elemente im Menü und im Seitenverlauf sind eingeschränkt gegeben. Grundsätzlich ist die Bedienbarkeit der Website über die Tastatur möglich. Der Language
Switcher ist bedingt erreichbar, da die Funktion über ein externes Plugin eingerichtet ist.

Alternativtexte für Bilder und für Grafiken
Eine Grafik, die keine informative Funktion hat, benötigt keinen Alternativtext. Grafiken ohne informative Funktion sind zum Beispiel Abstandshalter, Farbflächen, Muster oder rein dekorative Fotos. Solche Grafiken sollen mit einem leeren alt-Attribut (alt=””) ausgezeichnet werden. Wiederrum sind für Grafiken und Bilder Alternativtexte zu setzen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese nicht für alle Grafiken  ausgewiesen werden.

Kontrastreiche Farben und typografische Eindeutigkeit
Farblich hervorgehobene Textpassagen erhöhen für nicht beeinträchtigte Menschen die
Aufmerksamkeit und weisen darauf hin, dass es sich um eine Verlinkung oder eine ähnliche Funktion handelt. Für blinde oder farbfehlsichtige Besuchende ist dies allerdings nicht selbstverständlich und nicht ohne weiteres erfassbar. Bei Informationen (Text und Icons), welche über Farbe vermittelt werden, sind die Kontrastwerte allerdings ausreichend hoch. Helligkeitskontraste erfüllen die spezifischen Normen.

Verlinkungen und PDF-Dokumente
Es gilt Besuchende auf der Website zum Erfassen der Inhalte zu animieren und dabei für Orientierung zu sorgen. Verlinkungen zu externen Websites oder PDFs, die sich in einem neuen Tab öffnen, können dabei ein Problem darstellen. Das Öffnen neuer Fenster oder das Laden einer Seite kann die Orientierung des Benutzenden beeinträchtigen. Das gilt insbesondere für blinde und sehbehinderte Personen. Sie bemerken möglicherweise nicht, dass sich der Kontext geändert hat.

Auf sämtlichen Seiten öffnen sich externe Verlinkungen stets in einem neuen Fenster, sodass die Person auf die externe Website gelenkt wird, sodass nachvollzogen werden kann, wie man dort gelandet ist oder zurück zur Website gelangt. Links und Dateiformate, die auf der Website zur Verfügung gestellt werden, sollten eine treffende Bezeichnung und mit einem Hinweis auf abweichende Dateiformate erhalten und zudem barrierefrei öffnen und zu erfassen sein.
Die Inhalte der PDFs sind nicht vollständig barrierefrei.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Bereiche sind auf der Website implementiert, welche besondere technische Konfigurationen beinhalten und die Umstellung auf eine barrierefreie Nutzung einen erheblichen Aufwand erfordern würde. Darunter sind sämtliche Funktionen zusammengefasst, die durch Drittanbieter auf der Website integriert wurden.

Beispiele sind sowohl eine Karte über OpenStreetMap als auch die Fahrplanauskunft vom Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN).

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende, barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

  • Vergrößerung: Texte und Inhalte können auf mehr als 200% vergrößert werden, um
  • die Lesbarkeit zu verbessern, ohne dass dabei die Funktionalität verloren geht.
  • Die Vorlesefunktion kann aufgrund einer korrekten Syntax genutzt werden.
  • Tastaturbefehle helfen, sich auf der Website zu orientieren.
  • Alternative Zugänge zu Informationen werden über die Navigation auf dem Desktop sowie der mobilen Variante der Website angeboten.
  • Dabei sind die Navigationselemente konsistent und unterstützen das Verständnis, an welcher Position man sich befindet und welche Zusammenhänge erschlossen werden.

Evaluationsmethode

Die Inhalte wurden mithilfe des Tools „Google Lighthouse“ bezüglich der Kontrastwerte und programmiertechnischen Hintergründe evaluiert. Das Ergebnis von 95% deutet auf eine sehr gute Barrierefreiheit hin. Die Überprüfung der weiteren Kriterien ist mit dem anerkannten BITV-Test (https://webtest.bitvtest.de) erfolgt. Zur Prüfung wurden Seitenelemente auf ihre Funktion hin getestet, um den Ist-Zustand zur Barrierefreiheit erfassen zu können.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover

Telefon: 0511 120-4007
Fax: 0511 120-99-4036
E-Mail: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.03.2024 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 22.03.2024 überprüft.

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