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Ticketangebote

Jugend- und Azubiticket

Mit dem Jugend- und Azubiticket (vergünstigtes, regionales Schüler- und Azubiticket – € 30,00 monatlich) können alle straßengebundenen, öffentlichen Verkehrsmittel im Landkreis Lüchow-Dannenberg an allen Tagen – auch in den Ferien und am Wochenende – unbegrenzt genutzt werden.

  1. Das Jugend- und Azubiticket gilt im gesamten Zuständigkeitsbereich des kommunalen Aufgabenträgers (Landkreis Lüchow-Dannenberg) im gesamten jeweiligen Tarifgebiet – Wendlandtarif
    • für die Nutzung aller Verkehrsmittel des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs
    • auf beliebig viele Fahrten auf allen Linien im Landkreis Lüchow-Dannenberg
    • im Abonnement für ein Jahr – Preis: Abschluss eines Jahresabonnementeines Jahresabonnements: monatlich 30,00 €
  1. Das Jugend- und Azubiticket gilt nicht auf den ausbrechenden Verkehren in benachbarte Landkreise
    • Landkreis Uelzen
    • Landkreis Lüneburg
    • Landkreis Ludwigslust-Parchim
  1. Das Jugend- und Azubiticket gilt nicht in den schienengebundenen Verkehrsmitteln im Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Jugend- und Azubitickets sind nur in Verbindung mit einem Schüler-, Berufsschul- oder Lehrlingsausweis oder nach Vorlage einer Schulbescheinigung, eines Ausbildungsvertrageines Ausbildungsvertrags bei der Geschäftsstelle der Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH gültig. Absolventen des freiwilligen Sozialjahres bzw. des freiwilligen Umweltschutzjahres benötigen ebenfalls einen Ausweis oder einen schriftlichen Nachweis, der von der zuständigen Institution ausgestellt und bei der Geschäftsstelle der Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH vorgelegt werden muss.

    1. Das Jugend- und Azubiticket ist jeweils für zwölf aufeinanderfolgende Monate bzw. ein Schuljahr gültig und wird als Jahresticket mit monatlicher oder jährlicher Zahlweise ausgegeben.
    2. Das Jugend- und Azubiticket gilt an allen Tagen der Woche, einschließlich der Schulferien und ohne zeitliche Begrenzung.
    3. Das Jugend- und Azubiticket wird vom verkaufenden Unternehmen als Chipkartenfahrausweis mit Lichtbild ausgegeben.
    4. Das Jugend- und Azubiticket endet automatisch nach Ablauf des Berechtigungszeitraumes. Für die Weiterführung des Jugend- und Azubiticket ist eine erneute Bestellung für zwölf aufeinanderfolgende Monate bzw. ein Schuljahr nötig. Ebenso muss das Lastschriftmandat erneuert werden.
  1. Die Antragsstellung des Jugend- und Azubitickets erfolgt in digitaler Form auf der Internetseite des zu verkaufenden Unternehmens und unter Angabe von personenbezogenen Daten, des vollständig ausgefüllten SEPA-Lastschriftmandats und unter Abgabe eines Lichtbildes. Ein schriftliches Antragsverfahren kann auch über das entsprechende Formular eingereicht werden, dass bei dem zu verkaufenden Verkehrsunternehmen oder dem Landkreis Lüchow-Dannenberg ausgegeben wird. Außerdem ist das Formular auf der Homepage zu finden.
  2. Der Verkauf des Jugend- und Azubitickets erfolgt ausschließlich durch die Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH.

Jugend- und Azubitickets sind nicht übertragbar und auf den Inhaber ausgestellt.

Das Jugend- und Azubiticket ist ein auf den Inhaber ausgestellter persönlicher Fahrausweis. Die Benutzungsberechtigung ist auf Verlangen des Personals bei Personen über 15 Jahren durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen.

Für abhanden gekommene, zerstörte oder beschädigte Fahrausweise wird gegen ein Entgelt von 25 € einmalig ein Ersatz-Fahrausweis für die restlich bestellten Monate des ersetzten Fahrausweises ausgestellt. Abhanden gekommene Fahrausweise sind ungültig und bei Wiederauffinden unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben. Nach Ausstellung einer Ersatzkarte kann das Lastschriftverfahren bis zum Ende des Vertragsjahres auch im Härtefall nicht mehr beendet werden.

Eine Kündigung während der Geltungsdauer ist grundsätzlich nicht möglich. Bei nachzuweisenden Härtefällen (z.B. Wegzug aus dem Geltungsbereich) besteht die Möglichkeit einer unterjährigen Rückgabe, der Ticketpreis reduziert sich pro vollständig ungenutztem Kalendermonat um 1/12 des Ticketpreises (abgerundet auf ganze Cent). Die vollständig ungenutzten Kalendermonate werden ab dem Zeitpunkt der Rückgabe des Jugend-und Azubiticket (frühestens jedoch ab Eintritt des Härtefalls) bis zum Ende der Gültigkeitsdauer des Tickets gezählt. Das Jugend- und Azubiticket wird ungültig und ist bis zum fünften Tag nach Wirksamwerden der Vertragsbeendigung beim jeweiligen verkaufenden Unternehmen zurückzugeben. Solange das Jugend- und Azubiticket nicht zurückgegeben worden ist, ist für jeden begonnenen Monat die dem Angebot entsprechende volle Monatsrate zu zahlen.

Vertragspartner des Kunden ist das jeweilige verkaufende Unternehmen (Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH). Der Vertrag für das Jugend- und Azubiticket im Lastschriftverfahren kann am Ersten eines jeden Monats begonnen werden, wenn dem jeweiligen verkaufenden Unternehmen bis spätestens 20. des Vormonats der Antrag inklusive SEPA-Lastschriftmandat vorliegen.

Änderungen von Adresse und Bankverbindung sind dem verkaufenden Unternehmen unverzüglich mitzuteilen.

  1. Bei monatlicher Zahlweise wird ein Betrag von 30,- Euro fällig. Die Zahlung ist jeweils zum Ersten eines Monats fällig.
  2. Bei jährlicher Zahlung wird jeweils der im ersten Monat tariflich gültige Jahrespreis abgebucht bzw. der Einmalbetrag Vorort bei dem verkaufenden Unternehmen einbezahlt. Die Zahlung ist vor Gültigkeitsbeginn fällig.

3 Voraussetzung für die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats nach vorgeschriebenem Muster (Antragsverfahren).

  1. Kann ein Monatsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, kann das Lastschriftverfahren vom verkaufenden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

Im Falle einer mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheit ist eine Erstattung möglich. Die Reiseunfähigkeit und deren Dauer sind durch ein ärztliches Attest/Attest der Krankenkasse oder die Bescheinigung eines Krankenhauses/Kur- oder Rehaklinik gegenüber der Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH (LSE) nachzuweisen. Die Bescheinigung muss im Original vorgelegt werden. Erstattungsfähig sind Bescheinigungen mit jeweils mehr als 28 aufeinanderfolgenden Krankheitstagen, max. jedoch 60 Tage pro Vertragsjahr. Mehrere Kurzkrankheiten über wenige Tage, die zusammengerechnet über 28 Tage ergeben, können nicht anerkannt werden. Für jeden Tag der Reiseunfähigkeit wird 1/365 des Ticketpreises erstattet. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro erhoben. Die Reiseunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens 1 Monat nach Wegfall des Erstattungsgrundes beim ausgebenden Unternehmen vorliegen, anderenfalls ist eine Erstattung ausgeschlossen. Im Übrigen kann die Erstattung von der Hinterlegung des Fahrausweises abhängig gemacht werden.

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