FAQ (Häufige Fragen)
Hier finden Sie häufig aufkommende Fragen rund um das Thema Schülerbeförderung, LSE & Mobilität im Wendland.
Die Fahrkarten der Schülerinnen und Schüler werden unter folgenden Voraussetzungen von dem Landkreis Lüchow-Dannenberg bezahlt:
- Wohnort befindet sich im Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Beförderung zur nächstgelegenen Schule (ausgenommen ist hier die KGS Clenze, BVS Hitzacker, Elbauenschule Gartow, Freie Schule Wendland und Freie Schule Hitzacker)
- Entfernung zwischen Wohnung und Schule bei Schüler/innen der Vorklassen, Schulkindergärten, des Primarbereiches sowie Sonderschulen mehr als 2 Km
- Entfernung zwischen Wohnung und Schule bei Schüler/innen des Sekundarbereiches I der allgemeinbildenden Schulen mehr als 3 Km
- Entfernung zwischen Wohnung und Schule bei Schüler/innen des schulischen Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres sowie der Klassen 1 derjenigen Berufsfachschulen, die nicht den Realschulabschluss voraussetzen, mehr als 3 Km
- Bei dauernder oder vorübergehender Behinderung unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und Schule
Unter folgenden Voraussetzungen muss die Busfahrkarte selbst gezahlt werden:
- Der Wohnort der Schülerin oder des Schülers befindet sich außerhalb des Landkreises Lüchow-Dannenberg.
Wenn Sie eine E-Mail Adresse hinterlegt haben, senden wir Ihnen eine Bestätigungsmail zu. Sollte etwas nicht passen oder wir noch Fragen zu Ihrem Vorgang haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Der Verlust der Fahrkarte ist dem Sekretariat der besuchten Schule mitzuteilen, sofern eine Schule im Landkreis Lüchow-Dannenberg besucht wird. Das Sekretariat stellt daraufhin ein neues Jugend- und Azubiticket aus und meldet den Verlust sowie die Neuausstellung der LSE GmbH.
Sollte eine Schule außerhalb des Landkreises Lüchow-Dannenberg besucht werden, ist der Verlust eines kostenfreien Jugend- und Azubitickets direkt der LSE GmbH per E-Mail mitzuteilen: lse@luechow-dannenberg.de. Die LSE GmbH stellt daraufhin ein neues Jugend- und Azubiticket aus.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Jugend- und Azubitickets sind bei jeder Busfahrt mitzuführen und dem Fahrpersonal beim Einstieg unaufgefordert vorzuzeigen. Es ist darauf zu achten, dass der Name stets gut lesbar eingetragen ist. Bei Bedarf ist das Fahrpersonal berechtigt, das Vorlegen weiterer Nachweise (bspw. einen Schulausweis) zu verlangen.
Im Regelfall wird der Landkreis von der Schule bei einem Umzug bzw. Schulwechsel informiert.
E-Mail: schuelerbefoerderung@luechow-dannenberg.de.
Innerhalb des Landkreises kann die Fahrkarte weiterhin genutzt werden. Bei Umzug bzw. Schulwechsel in einen anderen Landkreis, muss die Fahrkarte abgegeben werden.
Alle Fahrpläne gibt es als PDF-Datei zum Herunterladen. Wir empfehlen die Fahrplanauskunft der VBN zu nutzen. Dort kann man ganz einfach die passende Verbindung finden und den gewünschten Start und Zielort eingeben.
Niedersachsentickets verkaufen wir im Pavillon der Mobilitätsagentur am Busbahnhof Lüchow und in den Bussen der LSE. Achtung: Auf der Linie 7000 fährt teilweise auch die RBB. Dort kann das Niedersachsenticket leider nicht erworben werden. Welche Gesellschaft wann fährt entnehmen Sie der oberen Zeile auf dem Fahrplan oder fragen bei uns im Pavillon nach. (Tel. 05841 – 120 678)
Auf den Social Media Kanälen der LSE & der Mobilitätsagentur halten wir Sie so gut es geht auf dem Laufenden über kurzfristige Entwicklungen. Sie finden uns bei Facebook und Instagram.