FAQ

FAQ (Häufige Fragen)

Hier finden Sie häufig aufkommende Fragen rund um das Thema Schülerbeförderung, LSE & Mobilität im Wendland.

Die Fahrkarten der Schülerinnen und Schüler werden unter folgenden Voraussetzungen von dem Landkreis Lüchow-Dannenberg bezahlt:

  • Wohnort befindet sich im Landkreis Lüchow-Dannenberg
  • Beförderung zur nächstgelegenen Schule (ausgenommen ist hier die KGS Clenze, BVS Hitzacker, Elbauenschule Gartow, Freie Schule Wendland und Freie Schule Hitzacker)
  • Entfernung zwischen Wohnung und Schule bei Schüler/innen der Vorklassen, Schulkindergärten, des Primarbereiches sowie Sonderschulen mehr als 2 Km
  • Entfernung zwischen Wohnung und Schule bei Schüler/innen des Sekundarbereiches I der allgemeinbildenden Schulen mehr als 3 Km
  • Entfernung zwischen Wohnung und Schule bei Schüler/innen des schulischen Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres sowie der Klassen 1 derjenigen Berufsfachschulen, die nicht den Realschulabschluss voraussetzen, mehr als 3 Km
  • Bei dauernder oder vorübergehender Behinderung unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und Schule

Unter folgenden Voraussetzungen muss die Busfahrkarte selbst gezahlt werden:

  • Der Wohnort der Schülerin oder des Schülers befindet sich außerhalb des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

Wenn Sie eine E-Mail Adresse hinterlegt haben, senden wir Ihnen eine Bestätigungsmail zu. Sollte etwas nicht passen oder wir noch Fragen zu Ihrem Vorgang haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Der Verlust der Fahrkarte ist dem Sekretariat der besuchten Schule mitzuteilen, sofern eine Schule im Landkreis Lüchow-Dannenberg besucht wird. Das Sekretariat stellt daraufhin ein neues Jugend- und Azubiticket aus und meldet den Verlust sowie die Neuausstellung der LSE GmbH.

Sollte eine Schule außerhalb des Landkreises Lüchow-Dannenberg besucht werden, ist der Verlust eines kostenfreien Jugend- und Azubitickets direkt der LSE GmbH per E-Mail mitzuteilen: lse@luechow-dannenberg.de. Die LSE GmbH stellt daraufhin ein neues Jugend- und Azubiticket aus.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Jugend- und Azubitickets sind bei jeder Busfahrt mitzuführen und dem Fahrpersonal beim Einstieg unaufgefordert vorzuzeigen. Es ist darauf zu achten, dass der Name stets gut lesbar eingetragen ist. Bei Bedarf ist das Fahrpersonal berechtigt, das Vorlegen weiterer Nachweise (bspw. einen Schulausweis) zu verlangen.

Im Regelfall wird der Landkreis von der Schule bei einem Umzug bzw. Schulwechsel informiert.

E-Mail: schuelerbefoerderung@luechow-dannenberg.de.

Innerhalb des Landkreises kann die Fahrkarte weiterhin genutzt werden. Bei Umzug bzw. Schulwechsel in einen anderen Landkreis, muss die Fahrkarte abgegeben werden.

Alle Fahrpläne gibt es als PDF-Datei zum Herunterladen. Wir empfehlen die Fahrplanauskunft der VBN zu nutzen. Dort kann man ganz einfach die passende Verbindung finden und den gewünschten Start und Zielort eingeben.

» Hier geht’s zur Fahrplanauskunft

Niedersachsentickets verkaufen wir im Pavillon der Mobilitätsagentur am Busbahnhof Lüchow und in den Bussen der LSE. Achtung: Auf der Linie 7000 fährt teilweise auch die RBB. Dort kann das Niedersachsenticket leider nicht erworben werden. Welche Gesellschaft wann fährt entnehmen Sie der oberen Zeile auf dem Fahrplan oder fragen bei uns im Pavillon nach. (Tel. 05841 – 120 678)

FAQ Schulausfall

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

bei extremen Witterungsverhältnissen wie Eisregen, starkem Schneefall oder Sturm
erreichen uns viele Fragen: Fahren die Busse oder fahren sie nicht? Findet der Unterricht
statt oder fällt er aus?

Um Ihnen und Euch größtmögliche Transparenz und Sicherheit zu bieten, haben wir die
wichtigsten Informationen in den folgenden FAQ zusammengefasst.

Die Entscheidung über die Einstellung des ÖPNV und damit einen Ausfall der Schülerbeförderung trifft der zuständige Verkehrsbetrieb. In Lüchow-Dannenberg ist dies die Lüchow-Schmarsauer Eisenbahn GmbH, kurz: LSE

Über einen Ausfall des Schulunterrichts entscheidet der Landkreis.

Die Entscheidung wird so früh wie möglich getroffen. Da sich die Witterungsbedingungen
über Nacht stark ändern können, ist eine sichere Entscheidung oft erst in den frühen
Morgenstunden möglich.
Spätestens bis 5.00 Uhr wird über einen ÖPNV- oder einen Schulausfall entschieden. Ist die
Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls der Schülerbeförderung groß, wird in der Regel bereits am
Vorabend eine Vorwarnung veröffentlicht.
Grundsätzlich gilt: Ist laut der LSE keine sichere Schülerbeförderung möglich, fällt an dem
betreffenden Tag kreisweit der Schulunterricht aus.

Viele Faktoren fließen in die Entscheidung ein.
Wetterwarnungen und Prognosen: Es werden insbesondere die amtlichen
Unwetterwarnungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
berücksichtigt. Die Prognosen für die Folgestunden fließen in die Bewertung mit ein.
Straßenverhältnisse: Die aktuellen Straßenverhältnisse, insbesondere auf Nebenstrecken,
werden bewertet. Die Mitarbeitenden der LSE führen am Abend und bei Bedarf auch noch
einmal am sehr frühen Morgen stichprobenartige Fahrten durch.
Sicherheitsabwägung: Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler und weiterer Fahrgäste
hat oberste Priorität.
Bildungsauftrag: Es besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Erfüllung des Bildungsauftrags, weshalb ein Unterrichtsausfall die absolute Ausnahme darstellt.

Grundsätzlich bleiben die Schulen auch bei einem Ausfall der Schülerbeförderung geöffnet.
Selbst wenn der reguläre Unterricht ausfällt, stellen die Schulen stets eine Notbetreuung der
Kinder sicher.

Ja, in Niedersachsen gilt der Grundsatz, dass Eltern bei extremen Witterungsverhältnissen
eigenverantwortlich entscheiden können, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist oder
nicht. Wenn Eltern der Meinung sind, dass der Schulweg zu gefährlich ist, können sie ihre
Kinder zu Hause lassen.

Ein Schulbus fährt feste Routen und muss häufig anhalten, anfahren und in teils engen
Straßen rangieren. Auf Eis oder bei Eisregen wird dies schnell kritisch, da ein schwerer Bus
deutlich mehr Bremsweg benötigt und schlechter zu kontrollieren ist als ein einzelnes Auto.
Zudem entsteht das größte Risiko oft nicht während der Fahrt, sondern an der Haltestelle –
beim Warten, Ein- und Aussteigen sowie beim Überqueren der Straße. Bei glatten Wegen
und rutschigen Einstiegen steigt die Sturz- und Unfallgefahr deutlich.

Aufgrund der rechtlichen Vorgaben kann nur eine einheitliche Entscheidung für das gesamte
Kreisgebiet getroffen werden. Dies liegt auch daran, dass die Beförderungsstrukturen,
insbesondere im Bereich der weiterführenden Schulen, kreisweit organisiert sind.

Nein, eine automatische Entscheidung nur anhand bestimmter Warnstufen ist nicht sinnvoll.
Unwetterwarnungen verschiedener Wetterdienste können sich unterscheiden, und die
detaillierten Prognosen zeigen oft, dass sich das Wetter zeitlich und räumlich sehr
unterschiedlich entwickelt.

Der Landkreis trifft eine einheitliche Entscheidung für das gesamte Kreisgebiet, wobei die
Situation jeweils neu bewertet wird.

Die Schulen bleiben auch im Fall eines Unterrichtsausfalls geöffnet und bieten eine
Notbetreuung an.

In den berufsbildenden Schulen wird bei einem Ausfall des Präsenzunterrichts
Distanzunterricht angeordnet. Für andere Schulformen gibt es bislang keine vergleichbare
gesetzliche Grundlage.

Verlässliche Informationen gibt es nur von offizieller Seite. Der Landkreis Lüchow-
Dannenberg informiert insbesondere über diese offiziellen Kanäle:

BIWAPP
Die Warn-App BIWAPP gibt es kostenfrei in den gängigen App-Stores.

Radiosender
Die regionalen Radiosender geben die ihnen gemeldeten Schulausfälle ab den frühen
Morgenstunden regelmäßig durch. Auch auf den Internetseiten der Sender werden Ausfälle
sehr früh aufgelistet.

Schulen
Die Schulen in Lüchow-Dannenberg werden vom Landkreis per E-Mail informiert.

Bitte beachten Sie, dass im Internet und den sozialen Medien immer wieder
Falschinformationen über Schulausfälle kursieren können.

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