Schülerbeförderung

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema Schülerbeförderung. Alle Informationen zu Fahrplänen und dem Freigestellten Schülerverkehr für das Schuljahr 2025/2026 finden Sie Ende Juli auf dieser Seite.

Vorgehen Verbindungssuche für Ihr Kind
  1. Suchen Sie im VBN-Fahrplaner oder in den PDF-Linien-Fahrplänen nach Ihrem Start- und Zielort und prüfen Sie, ob Ihr Kind mit einer regulären ÖPNV-Verbindung zur Schule kommt.
  2. Falls dort keine Verbindung gefunden wird, schauen Sie in den Fahrplänen des Freigestellten Schülerverkehrs für das Schuljahr 2025/26, welche Ende Juli hier veröffentlicht werden.
  3. Falls Sie keine Verbindung finden, schreiben Sie eine E-Mail an: schuelerbefoerderung@luechow-dannenberg.de

Digitale Kollegin "Wendi" beantwortet häufige Fragen zur Schülerbeförderung

Die digitale Kollegin Wendi unterstützt rund um die Uhr unter der Telefonnummer 05841/120-615 bei Fragen zur Schülerbeförderung.

Wendi kennt sich mit den häufigsten Fragen aus. Sie weiß zum Beispiel, was Eltern tun können, wenn das Kind die Schülersammelkarte verloren hat. Sie kann erklären, unter welchen Voraussetzungen Schülerinnen und Schüler Anspruch auf Schülerbeförderung haben. Sie weiß, wo die aktuellen Fahrpläne zu finden sind oder nimmt Hinweise zu möglichen Gefahren auf dem Weg zur Haltestelle auf.

Zusätzlich können Fragen und Anliegen auch weiterhin per E-Mail an schuelerbefoerderung@luechow-dannenberg.de gestellt werden.

Freigestellter Schülerverkehr 2024/2025

Für das Schuljahr 2024/2025 wird die Schülerbeförderung neu strukturiert und aufgeteilt in einen freigestellten Schülerverkehr und die Beförderung durch den ÖPNV.

Alle Pläne für den freigestellten Schülerverkehr sind zu finden über diesen Link:

Hier finden Sie alle Anträge der Kreisverwaltung rund um die Schülerbeförderung als PDF-Datei zum Herunterladen.

Für Schüler:innen, die entweder außerhalb des Landkreises beschult werden oder bei denen sonstige besondere Voraussetzungen bestehen.

Für Schüler:innen, die ein Schülerpraktikum absolviert haben.

Für Schüler:innen, für die es keine bestehende Busverbindung zur Schule gibt oder bei denen sonstige besondere Voraussetzungen bestehen.

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